Umweltmotion - 6. Juni 2006

Saubere Luft – zum Wohl unserer Gesundheit

Trotz der grossen Erfolge, welche im Bereich der Luftreinhaltung in den letzten 25 Jahren erreicht werden konnten, leiden grosse Teile des Kantons Bern unter einer übermässigen Luftschadstoffbelastung. Namentlich in den Ballungszentren der Städte und entlang vielbefahrener Strassen werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub regelmässig übertroffen. Bei besonderen Wettersituationen steigen die Belastungen zum Teil massiv über die Grenzwerte der LRV, wie zum Beispiel im Januar/Februar 2006, wo der Grenzwert für Feinstaub um das Dreifache übertroffen wurde. In Anbetracht des grossen gesundheitlichen Gefährdungspotentials für Menschen, Tiere und Pflanzen ist rasch eine Reduktion solcher Situationen anzustreben.

Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und den Massnahmeplan Luft engagierter zu vollziehen, um die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der LRV mittelfristig flächendeckend und dauernd gewährleisten zu können. Mit einem Interventionskonzept zur kurzfristigen Reduktion schädlicher Schadstoffe schafft er zudem die Voraussetzungen, die Smogsituationen im Winter (Feinstaub) und Sommer (Ozon) wirkungsvoll zu reduzieren. Der Kanton verfügt einerseits mit dem Vollzug der LRV und andererseits mit dem Massnahmenplan Luftreinhaltung über zwei Instrumente, welche geeignet sind, die Emissionen aus dem Verkehr, aus Industrie und Gewerbe, den Haushalten und der Land- und Forstwirtschaft zu reduzieren. Trotz der unbestrittenen Erfolge der bisherigen Luftreinhaltepolitik zeigen die herrschenden Schadstoffbelastungen aber, dass die bisherigen Massnahmen nicht ausreichen, um die Belastungsgrenzwerte flächendeckend und dauernd zu unterschreiten.

Der Kanton muss deshalb den Vollzug der LRV verstärken. Insbesondere sind Massnahmen zu ergreifen um die kanzerogenen (krebsfördernden) Dieselrussemissionen zu reduzieren. Die Partikelfiltertechnologie hat heute einen hohen Stand erreicht und gilt insbesondere bei den Baumaschinen als Stand der Technik. Der Kanton soll sich beim Bund zudem mit Nachdruck dafür einsetzen, die Partikelfilterpflicht auch bei den Strassenfahrzeugen sowie bei Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen raschmöglichst einzuführen.

Neben der Reduktion der Feinstaubemissionen, von Stickoxiden und von leichtflüchtigen organischen Verbindungen (VOC) als Vorläufersubstanzen des Ozons ist dem Ammoniak besondere Beachtung zu schenken. Einerseits verbindet sich Ammoniak in der Luft zu höchst gesundheitsschädlichem Feinstaub (Aerosol) und andererseits trägt es durch Verfrachtung in Wälder und Schutzgebiete zur Überdüngung dieser Flächen bei. Rund 90 Prozent der Ammoniakemissionen stammen aus der Landwirtschaft (Tierhaltung). Die Schweiz hat sich in internationalen Vereinbarungen (Göteborg-Protokoll) verpflichtet, die Ammoniakemissionen um 50 Prozent zu reduzieren.

Im Weiteren erstellt der Kanton ein Interventionskonzept, in welchem kurzfristige Massnahmen vorzusehen sind, welche in Zeiten mit übermässiger Feinstaub- und Ozonbelastung sofort umgesetzt werden können. Insbesondere sind Massnahmen beim Verkehr vorzusehen wie Temporeduktionen, Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Partikelfilter bzw. Katalysator, Fahrbeschränkungen in Ballungszentren etc. Diese Massnahmen müssen mit den Nachbarkantonen koordiniert werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt!

Die Verstärkung des Vollzuges (für das Jahr 2007) ist budgetrelevant und das Interventionskonzept muss für die Wintersaison 2006/07 vorliegen.

6. Juni 2006 / SP-Fraktion Nadine Masshardt

Beantwortung der Umweltmotion

Die Umweltmotion wurde für erheblich erklärt, aber zu unserem Bedauern bereits abgeschrieben.